Die Folgen der Ablehnung der islamischen Rechtsshulen
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Das Wort Madhhab wird von der arabischen Bedeutung „zu gehen“ oder „als Weg zu nehmen“ abgeleitet. Beide Formen beziehen sich auf eine Wahl eines Mujtahids (islamischer Rechtsgelehrter) in Bezug auf eine Reihe von Interpretationsmöglichkeiten bei der Ableitung der Gesetze Allahs (subḥānahu wa ta'āla) aus den Primärtexten des Koran und Hadith zu einer bestimmten Frage. In einem weiteren Sinne: ein Madhhab repräsentiert die gesamte Schule des Denkens eines bestimmten Mujtahid Imams (islamischer Rechtsgelehrter) wie Abu Hanifa, Malik, Schafi’i oder Ahmad – gemeinsam mit vielen erstrangigen Gelehrten, die nach jedem dieser Imame in ihren jeweiligen Schulen kamen, ihre Beweise überprüft, ihre Arbeit verfeinert und aktualisiert haben. Die Mujtahid Imame waren also Erklärer, die den Koran und die Sunna in den spezifischen Scharia-Entscheidungen in unserem Leben, die kollektiv als Fiqh oder „Rechtswissenschaft“ bekannt sind, operationalisiert haben.